Bausparen

Bausparen

Bausparen ermöglicht die langfristige Finanzierung von Wohneigentum bzw. dessen Sanierung und Ausbau. Ein Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen und unterteilt sich dabei in die Anspar- und Darlehensphase. Das Prinzip ist einfach. Die Sparbeiträge aller Bausparer fließen in einen gemeinsamen Topf der jeweiligen Bausparkasse, der von ihr verwaltet wird. Dafür erhält der Bausparer eine Guthabenverzinsung, die jedoch meist niedriger ausfällt als bei anderen Sparformen (z.B. Tages- oder Festgeld). Erreicht der Bausparer mit seinen Beiträgen ein bestimmtes Guthaben (in der Regel 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Darlehenssumme) und erfüllt die Mindestansparzeit (in der Regel 7 bis 10 Jahre), wird sein Vertrag „zuteilungsreif“. Das bedeutet, der Kredit kann in Anspruch genommen werden, das angesparte Guthaben dient dann als Eigenkapital. Die Voraussetzungen für die Zuteilungsreife variieren zwischen den Bausparkassen.

Es beginnt die Darlehensphase zu dem Zinssatz, der bereits bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegt wurde. Das schafft Planungssicherheit bezüglich der Finanzierungskonditionen. Steigt das Zinsniveau während der Ansparphase, so ist der Bausparer davon nicht betroffen. Er profitiert vom vereinbarten Zinsniveau in seinem Vertrag. Gleiches gilt aber auch, wenn die Zinsen weiter fallen. Er ist dann ebenfalls an die vertraglich vereinbarten Zinssätze gebunden, die im Vergleich zum aktuellen Marktniveau dann höher sind.
Der Kredit aus einem Bausparvertrag muss für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke (Haus-/ Wohnungskauf, Hausbau, Modernisierung, Ausbau etc.) verwendet werden. Wird der Kredit doch nicht in Anspruch genommen, ist das angesparte Guthaben (nach 7 Jahren) frei verwendbar.

Infografik: Die Phasen des Bausparens

Die Einkommensgrenze für vermögenswirksame Leistungen in Vermögensbeteiligungen (u.a. Investmentfonds) und für die wohnungswirtschaftliche Verwendung (u.a. das Bausparen) wird auf 40.000 Euro bzw. bei der Zusammenveranlagung auf 80.000 Euro verdoppelt. Gleichzeitig wird die Höchstgrenze für die staatliche Förderung auf 1.200 Euro (bisher 400 Euro) verdreifacht.


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