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Absicherung persönlicher Risiken für Gründer


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  • Private Krankenversicherung für Gründer

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung besteht in Deutschland auch die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Über eine Vielzahl an PKV-Tarifen ist es möglich, eine Gesundheitsversorgung zu wählen, die den eigenen Bedürfnissen entspricht.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Standardleistungen vorgegeben. Diese stellen zwar die „notwendige Basisversorgung“ sicher, hinterlassen aber in immer mehr Bereichen Leistungslücken. Zukünftige Leistungen können sich in der GKV also verändern, da sie aus dem Leistungskatalog gestrichen werden. Das geht bei der PKV nicht, hier sind die Leistungen des gewählten Tarifs garantiert.

Wer sich privat versichert, profitiert von besseren Leistungen und hat oft mehr Wahlmöglichkeiten bei Ärzten und Behandlungsmethoden. Insbesondere für Menschen mit hohen Ansprüchen an ihre medizinische Versorgung kann die PKV eine attraktive Option sein.

Wer kann sich privat versichern?

Für den Wechsel in die Private Krankenversicherung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Angestellte: Ein Wechsel ist möglich, wenn das Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese wird jährlich angepasst und lag 2025 bei 73.800 Euro.
  • Selbstständige und Freiberufler: Sie können unabhängig vom Einkommen eine PKV abschließen.
  • Beamte: Oft wird die Private Krankenversicherung bevorzugt, da es Zuschüsse/Beihilfe vom Dienstherrn gibt.
  • Studierende: Mit Beginn des Studiums besteht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreien zu lassen und sich privat zu versichern. Diese Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn getroffen werden.

Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung funktioniert nach einem anderen Prinzip als die gesetzliche Krankenversicherung. Während die Beiträge in der GKV einkommensabhängig sind, richten sie sich in der PKV nach dem Alter bei Vertragsabschluss des Versicherten, seinem Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif. Zudem basiert die PKV auf dem Kostenerstattungsprinzip: Versicherte begleichen zunächst die Rechnungen für ärztliche Leistungen selbst und reichen sie anschließend zur Erstattung bei ihrer Versicherung ein.

Ein weiterer Vorteil der PKV ist die Möglichkeit, Leistungen individuell an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Dadurch kann ein umfangreicherer Versicherungsschutz beispielsweise beim Zahnersatz, Krankenhausaufenthalten, Krankentagegeld oder ambulanten Leistungen (z.B. Sehhilfen) gewählt werden, der über die Standardleistungen der GKV hinausgeht

Faktoren für den PKV-Beitrag und Alterungsrückstellungen

Die Beitragshöhe in der PKV wird individuell berechnet. Entscheidende Faktoren sind:

  • Alter beim Eintritt: Je früher man sich versichert, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.
  • Gesundheitszustand: Vorerkrankungen können einen Risikozuschlag oder Leistungseinschränkungen nach sich ziehen.
  • Tarif: Ein umfassendes Leistungspaket kostet in der Regel auch mehr, sichert aber auch eine bessere Versorgung.
  • Selbstbeteiligung: Ein höherer Selbstbehalt im Leistungsfall reduziert die monatlichen Beiträge

Um PKV-Beiträge auch im Alter stabil zu halten, werden sogenannte Alterungsrückstellungen gebildet. Das bedeutet, dass während der Versicherungszeit ein Teil des Beitrags angespart wird, um spätere Kostensteigerungen abzufedern. Dies führt dazu, dass die Beitragsentwicklung im Ruhestand moderater ausfällt als vielfach angenommen.

Diese Rückstellungen werden von Beginn an aufgebaut, sodass Versicherte langfristig von einer finanziellen Entlastung profitieren können. Wer früh in die PKV eintritt, für den werden über viele Jahre Rücklagen gebildet, wodurch hohe Beitragssprünge im Alter vermieden werden. Das schafft langfristig eine kalkulierbare und stabile Beitragsstruktur.

Wichtige Leistungen der PKV

Ein bedeutender Vorteil der PKV sind die erweiterten Leistungen im Vergleich zur GKV. Versicherte können je nach Tarif eine bevorzugte medizinische Versorgung genießen, beispielsweise durch kürzere Wartezeiten bei Fachärzten oder eine freie Arztwahl. Zudem beinhaltet die PKV oft hochwertige Zusatzleistungen, wie eine bessere Unterbringung im Krankenhaus, etwa in einem Einzel- oder Zweibettzimmer, sowie eine bevorzugte Behandlung durch den Chefarzt.

Auch im Bereich der Zahnmedizin profitieren privat Versicherte: Hochwertige Zahnersatzmaßnahmen und moderne Behandlungsmethoden werden meist großzügiger erstattet als in der GKV. Darüber hinaus können alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Homöopathie in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Diese Vorteile ermöglichen eine individuell abgestimmte Gesundheitsversorgung, die den persönlichen Bedürfnissen entspricht.

Tarif- und Anbieterwahl

Die Wahl des passenden Tarifes und eines finanzstarken Versicherers ist entscheidend, um Leistungen zu bekommen, die den eigenen Bedürfnissen und dem verfügbaren Finanzbudget entsprechen. Ebenfalls ist zu beachten, dass eine Rückkehr in die GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist – etwa, wenn das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt und das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht wurde.

Insgesamt bietet die Private Krankenversicherung umfangreiche Vorteile und einen starken Gesundheitsschutz. Besonders für Menschen mit hohen Ansprüchen an medizinische Leistungen oder einem flexiblen Berufsstatus ist sie daher das Mittel der Wahl. Wer sich für eine PKV entscheidet, sollte vorab seine persönliche Situation genau analysieren und sich umfassend und unabhängig beraten lassen. So kann sichergestellt werden, dass alle Faktoren auch langfristig zu den Bedürfnissen des Versicherten passen.


PKV-Vorurteile im Faktencheck: Ja, aber… Die fünf häufigsten Mythen über die private Krankenversicherung

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  • Rürup-Rente oder auch Basisrente für Gründer
    • Besonders Selbstständige sollten diese staatlich geförderte Altersvorsorge nutzen. Die Basisrente bietet nicht nur Steuervorteile, sondern ist auch ab dem ersten Euro flexibel sowie insolvenz- und pfändungssicher. 

Rürup-Rente

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 62. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.

Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt. Im Jahr 2022 sind 94 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent an. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten.

Die Grundlagen

Eigenverantwortlich vorsorgen ist Pflicht
Die Rürup-Rente (auch: „Basisrente“) ist eine private Rentenversicherung, mit der Sie eigenverantwortlich für ihr finanzielles Auskommen im Alter sorgen können - lebenslange Rentenleistungen mit guter Rendite sind garantiert.

Hohe Rendite durch Steuervorteile
Wegen der hohen steuerlichen Förderung ist die Rürup-Rente besonders für Selbstständige und Freiberufler attraktiv. Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, wird Ihre Rürup-Rente angesammelt und später zuzüglich einer sicheren Verzinsung wieder an Sie ausgezahlt.

Dank der Steuervorteile liegt die Rendite der Rürup-Rente dabei deutlich über dem Zins für andere Anlageformen.

Zusatzbaustein Berufsunfähigkeitsversicherung
Als Ergänzung zur Altersvorsorge in Form der Rürup-Rente können Zusatzbausteine zur Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen werden. Möglich ist auch die Vereinbarung von variablen Beitragszahlungen oder beitragsfreien Zeiträumen.

Produkte der Rürup-Rente sind Hartz-IV-sicher, sie werden also nicht als Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld II angerechnet.

Förderkonzept

Vater Staat fördert durch Steuervergünstigungen
Die Rürup-Rente wird steuerlich gefördert. Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfen Sie die Beiträge zu Ihrem privaten Rürup-Vertrag im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen schrittweise als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen - bis zu 25.639 Euro im Jahr bei Ledigen. Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf maximal 51.278 Euro.

Für die Jahre 2005 bis 2025 gilt eine Übergangsregelung: 2022 können Sie zunächst 94 Prozent Ihrer Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Rente und gesetzlicher Rentenversicherung steuerlich geltend machen. In den nachfolgenden Jahren steigt der Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass Ihre Beiträge im Jahr 2025 zu 100 Prozent berücksichtigt werden.

Zu beachten ist allerdings, dass der als Sonderausgaben abziehbare Beitrag um den bereits steuerfreien Arbeitgeberanteil zu Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird.

Eigenvorsorge wichtig

Die gesetzliche Rente in der Krise
Die gesetzliche Rente steckt in der Krise. Immer weniger Versicherte zahlen für immer mehr Rentner, ein Ende der Entwicklung ist nicht in Sicht.

Eigenverantwortung ist heute wichtiger denn je. Wenn Sie Ihr Leben im Ruhestand genießen und finanziell gut versorgt sein wollen, müssen Sie rechtzeitig privat vorsorgen.

Eigenverantwortlich vorsorgen mit der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Zur Privatvorsorge zählen auch Kapitallebensversicherungen, Sparguthaben, der Erwerb von Wertpapieren oder von Wohneigentum. Der Staat fördert private Altersvorsorge durch besondere Zuschüsse und Steuervergünstigungen.

Und anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Zahlungen der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden die Beiträge zu privaten Vorsorgeverträgen einschließlich der staatlichen Zulagen angespart und später zuzüglich Zins und Zinseszins als lebenslange Renten wieder ausgezahlt.

Die Beitragsphase

Flexible Einzahlung
Als Rürup-Sparer können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben. Bei finanziellen Engpässen können Sie mit Ihrem Vertragsunternehmen sogar ein Aussetzen der Beitragszahlungen für eine bestimmte Zeit vereinbaren.

Wachsende steuerliche Förderung
Für eine optimale Altersvorsorge sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. Die Beiträge zu Ihrer Rürup-Rente können Sie steuerlich absetzen - zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rente mit 94 Prozent im Jahr 2022, danach jährlich in Zwei-Prozent-Schritten steigend. Ab 2025 können die Beiträge dann voll geltend gemacht werden.

Tipp: Als Ergänzung zur Rürup-Rente bieten viele Anbieter zusätzlich Bausteine zur Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit an: Der finanzielle Schutz bei Berufsunfähigkeit wird immer wichtiger, denn die gesetzlichen Leistungen bei vorzeitigem Berufsausstieg wegen Krankheit sind kaum noch der Rede wert.

Die Rentenphase

Frühestens ab 62
Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge, wenn Sie das gesetzliche Rentenalter (je nach Geburtsjahr liegt das gesetzliche Rentenalter zwischen 65 und 67) erreicht haben. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 62 beantragen - die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn erst ab dem gesetzlichen Rentenalter.

Die Leistungen aus Rürup-Verträgen werden grundsätzlich als monatliche Rente gewährt - lebenslang und ganz gleich, welches Alter Sie erreichen.

Vorsorge auch für die Familie
Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind nicht vererbbar, allerdings können Sie bereits bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren.

Die Ansprüche aus einer Rürup-Vorsorge dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden, auch die Auszahlung in einem einmaligen Betrag ist nicht möglich. Ab 2040 erstmals ausgezahlte Rürup-Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig, bis dahin gilt eine Übergangsregel.

Der richtige Vertrag

Viele Anbieter, zahlreiche Produkte
Es ist nicht einfach, im Dschungel der Rentenprodukte den richtigen Weg zu finden.

Wenn Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke mit einer Rürup-Rente schließen wollen, finden Sie sich einer Vielzahl von Anbietern und verschiedenen Produkten gegenüber.

Auf Beratung nicht verzichten
Besonders wichtig ist die Anpassung Ihrer Privatvorsorge an Ihre persönliche Rentenlücke und Ihre individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Auch die optimale Nutzung der steuerlichen Förderung muss berücksichtigt werden. Auf eine gründliche Beratung sollten Sie daher nicht verzichten.

Für wen geeignet?

Auf Selbstständige zugeschnitten
Aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen ist die Rürup-Rente besonders auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten, die während ihres Berufslebens oft gar keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente erweben und deshalb in voller Eigenverantwortung für ihr Alter vorsorgen müssen.

Durch die hohen Steuerfreibeträge können Sie auch größere Beträge in ihre Rürup-Rente investieren und gleichzeitig von der staatlichen Förderung profitieren.

Wer sich in Kombination mit der Rürup-Rente zudem gegen Berufsunfähigkeit absichert, ist bereits vor Erreichen des Rentenalters gut geschützt.

Auch Arbeitnehmer können profitieren
Auch als Arbeitnehmer mit gesetzlichem Rentenanspruch muss man heute zusätzlich vorsorgen. Die Rürup-Rente als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge kann entscheidend helfen, wenn es darum geht, die persönliche Vorsorgelücke zu schließen. Arbeitnehmer profitieren genauso von der steuerlichen Förderung der Rürup-Rente, wie Freiberufler und beruflich Selbstständige.


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Den Ruhestrand entspannt genießen – darauf freuen sich die meisten Selbstständigen und Freiberufler. Endlich mehr Zeit für die Familie, zum Reisen oder für das (neue) Hobby. Damit dieser Wunsch jedoch real wird, braucht es Geld. Deshalb tun Selbstständige, die in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, gut daran, sich beizeiten ein anderes Standbein für die eigene Altersvo...mehr ]


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Bereit für den Ruhestand mit der Basisrente Blue Invest

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  • Grundfähigkeitsversicherung für Gründer

Grundfähigkeitsversicherung gehört zu den innovativen Vorsorgelösungen.

Der Unterschied zur "klassischen" Berufs­unfähig­keitsversicherung:

  • Es wird nicht geprüft, ob und inwieweit der Versicherte seinen Beruf noch ausüben kann. Der Versicherer leistet sofort, wenn man infolge von Krankheit oder Unfall bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verliert.
  • Anspruch auf Rentenleistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung entsteht, wenn man nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage ist oder sein wird, eine der körperlichen Grundfähigkeiten auszuüben.

 


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