Sachbezug, Sachbezüge, steuerfreier Sachbezug, geldwerter Vorteil, Sachbezugskarten, Mitarbeiterkarten, Benefit, Sachzuwendungen, nachhaltiger Sachbezug, Mitarbeitergeschenke

 

Benefits

Von Gehaltserhöhungen oder Sonderzahlungen an Ihre Mitarbeiter bleiben nach der Steuer und Sozialversicherung oft nur die Hälfte übrig. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Sonderreglungen, damit deutlich mehr bei Ihren Mitarbeitern ankommt oder sogar ganz steuer- und sozialversicherungsfrei ist.

Gerne erstellen wir Ihnen einen Überblick, wie Sie dies für Ihr Unternehmen optimal nutzen und umsetzen können.

 


  • Die Möglichkeiten der regionalen Sachbezugskarte - Sachbezüge flexibel und individuell für Ihre Mitarbeiter gestaltbar

 

Steuerfreier Sachbezug für Ihre Mitarbeiter
Steuerfreie Präsente für Ihre Mitarbeiter
50 Euro monatlich
60 Euro pro Anlass bis 3x jährlich
  • Lohnsteuer: frei
  • Sozialversicherung: frei
  • Pauschalsteuer: frei
  • Lohnsteuer: frei
  • Sozialversicherung: frei
  • Pauschalsteuer: frei
Die Regionalkarte als Universalkarte: Die regionale Sachbezugskarte wird flexibel konfiguriert und bietet so einen größeren Mehrwert gegenüber zum Beispiel klassischen Tankkarten.

 

Steuerfreie Gehaltserhöhung: Mit der regionalen Sachbezugskarte ist eine Nettolohnerhöhung bis zu 600 Euro im Jahr pro Mitarbeiter steuerfrei möglich. Dies entspricht einer Ersparnis von 719 Euro pro Mitarbeiter gegenüber einer klassischen Gehaltserhöhung.  
Arten des Anlasses: Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Ausbildungsabschluss...

 

Ihre Ersparnis als Arbeitgeber: Im Vergleich zu einer Lohnerhöhung im gleichen Wert, spart ihr Unternehmen mit den persönlichen Geschenken 348 Euro Euro im Jahr Lohnnebenkosten. Ihr Arbeitnehmer erhält damit 180 Euro mehr Nettogehalt im Jahr. 
Die Mitarbeiterkarte als Universalkarte: Die regionale Sachbezugskarte wird flexibel konfiguriert und bietet so einen größeren Mehrwert gegenüber zum Beispiel klassischen Tankkarten.

*Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten der Auszahlung von Sachbezügen an ihre Mitarbeiter.  Wir informieren Sie gerne!


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S

  • Die Möglichkeiten der regionalen Sachbezugskarte - Sachbezüge flexibel und individuell für Ihre Mitarbeiter gestaltbar
Steuerfreier Sachbezug

 

50 Euro monatlich
  • Lohnsteuer: frei
  • Sozialversicherung: frei
  • Pauschalsteuer: frei
Die Regionalkarte als Universalkarte: Die regionale Sachbezugskarte wird flexibel konfiguriert und bietet so einen größeren Mehrwert gegenüber zum Beispiel klassischen Tankkarten.

 

Steuerfreie Gehaltserhöhung: Mit der regionalen Sachbezugskarte ist eine Nettolohnerhöhung bis zu 600 Euro im Jahr pro Mitarbeiter steuerfrei möglich. Dies entspricht einer Ersparnis von 719 Euro pro Mitarbeiter gegenüber einer klassischen Gehaltserhöhung.  

 

Steuerfreie Präsente für Mitarbeiter

 

60 Euro pro Anlass bis 3x jährlich
  • Lohnsteuer: frei
  • Sozialversicherung: frei
  • Pauschalsteuer: frei
Arten des Anlasses: Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Ausbildungsabschluss...

 

Ihre Ersparnis als Arbeitgeber: Im Vergleich zu einer Lohnerhöhung im gleichen Wert, spart ihr Unternehmen mit den persönlichen Geschenken 348 Euro Euro im Jahr Lohnnebenkosten. Ihr Arbeitnehmer erhält damit 180 Euro mehr Nettogehalt im Jahr.

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Beispielansichten Mitarbeiterkarten

 


  • Die Betriebliche Krankenversicherung (bKV) im Rahmen der 50 €-Freigrenze für Sachbezüge lohnsteuer- und sozialabgabenfrei gestalten

Eine betriebliche Kranken­ver­si­che­rung (bKV) kann ein entscheidender Erfolgsfaktor sein:

Gute Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen finden und vor allem halten – das ist in der Arbeitswelt 4.0 eine der größten Herausforderungen. Im Kampf um die besten Köpfe ist es wichtig, dass Sie sich von Ihren Wettbewerbern abheben und entscheidende Argumente liefern, warum Sie und nicht das andere Unternehmen der richtige Arbeitgeber sind.

Im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte setzen Arbeitgeber zunehmend auf die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung. Diese hilft dabei, nicht nur neue Mitarbeiter zu gewinnen, sondern auch die Belegschaft an das Unternehmen zu binden. Sogar Kleinbetriebe mit wenigen Beschäftigten können von diesem Angebot profitieren.


Belohnen Sie Ihre Mitarbeiter

Als Arbeitgeber spendieren Sie Ihren Mitarbeitern einen privaten Krankenzusatzschutz, der die Leistungslücken der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung finanziell schließt – zum Beispiel beim Zahnersatz und bei Sehhilfen, in der Klinik und beim Heilpraktiker, durch ein festes Krankentagegeld und einen leistungsstarken Auslandskrankenschutz.

Imagegewinn für Ihr Unternehmen

Mit einer betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung bieten Sie Ihren Beschäftigten eine attraktive Extraleistung zusätzlich zum Gehalt.

So gewinnen Sie gute Mitarbeiter, binden die bestehende Belegschaft an die Firma, beweisen soziales Engagement für Ihr Personal und fördern so das positive Image des Unternehmens.

Der Verwaltungsaufwand der betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung ist denkbar gering, die Beiträge können Sie als Betriebsausgaben steuermindernd verbuchen

Ausgezeichnete Alternative zur Gehaltserhöhung

Aus Sicht Ihrer Mitarbeiter ist die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung eine lukrative Alternative zur Gehaltserhöhung. 

Wenn Sie die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung für mehrere Mitarbeiter abschließen, können Sie kostengünstige Gruppenangebote nutzen. Ehepartner und Kinder Ihrer Arbeitnehmer sind je nach Tarif mitversichert. Verlässt ein Mitarbeiter den Betrieb, kann er seine Police problemlos selbst weiterführe


 

 

Die wichtigsten Vorteile einer bKV:

 

 Steigern Sie die Mitarbeiterzufriedenheit und -loyalität, um Fluktuation entgegenzuwirken

 Stärken Sie Ihr Employer Branding und Ihr Unternehmensimage

 Ergänzen Sie sinnvoll Ihre bestehenden Benefits um das Thema Gesundheit

 Kommunizieren Sie einen sofortigen und direkt erlebbaren Mehrwert

 Verbessern Sie Ihr Recruiting-Konzept

 Reduzieren Sie krankheitsbedingte Fehlzeiten

  Freigrenze für Sachbezüge i.H.v. 50,- € monatlich je Mitarbeiter


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  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie

2022 hat die Bundesregierung die Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Sie als Arbeitgeber können Ihren Angestellten zusätzlichen zum regulären Lohn bis zu 3.000 Euro steuer- und so­zial­ver­si­che­rungs­frei zukommen lassen. Die Zahlung ist auch in Teilbeträgen möglich und muss bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen.


*Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung.  Wir informieren Sie gerne!


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Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

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