Firmenversicherung Leipzig, Gewerbeversicherung Leipzig, Cyberversicherung Leipzig


Absicherung für Ihr Unternehmen

  • Bedarfs- Risikoanalyse - wir analysieren Ihren Bedarf individuell und weisen Sie auf eventuelle Risiken hin: Der Versicherungsbedarf variiert nach Ihrem Tätigungsbereich. Neben der Basisabsicherung werden individuelle Absicherungen je Wirkradius Ihres Unternehmens benötigt. 
  • Individuelle Firmen-Policen
  • Analyse vorhandener Absicherungen
  • Jährliche Absicherunganpassung an gesetzliche und interne Gegebenheiten
  • Wir informieren Sie über Neuigkeiten im Firmenversicherungs-Bereich
  • Persönliche Betreuung auch im Schadensfall

unverbindliche Anfrage


 

Firmenversicherung Leipzig, Gewerbeversicherung Leipzig, Cyberversicherung Leipzig


Gewerbeversicherung

Gewerbeversicherung

Der eigene Versicherungsschutz und der der eigenen Firma müssen gut durchdacht sein. Bevor der Unternehmer sich auf konkrete Produkte konzentriert, sollte er sich zunächst einmal systematisch mit seinen eigenen Risiken auseinandersetzen.

Erst nachdem das geschehen ist, empfehlen wir Prioritäten zu setzen und die Reihenfolge festzulegen, in der die vorhandenen Risiken abgesichert werden sollen. Erst danach sollte die Suche nach einem konkreten Produkt beginnen.

Die Grundlagen

Als Unternehmer gehen Sie täglich mit Risiken um - viele dieser Gefahren können Sie gezielt absichern. Der Versicherungsbedarf Ihres Betriebs bestimmt sich nach Geschäftsart, Rechtsform, Größe, finanzieller Stabilität und anderen Faktoren.

Wichtig ist, die konkreten Risiken für das eigene Unternehmen frühzeitig zu erkennen und diejenigen Gefahren zu identifizieren, die versichert werden können und müssen. Im nächsten Schritt geht es dann darum, die vielfältigen Angebote im Versicherungsmarkt zu vergleichen, die passenden Versicherungssummen und Selbstbehalte zu bestimmen sowie die gewünschten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen festzulegen.

Der Online-Abschluss von Firmenversicherungen ohne fachkundige Beratung ist allerdings nicht zu empfehlen - das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten.

Von Risiken und Prioritäten

Betriebliche und persönliche Gefahren
Zunächst ist es für Sie als Unternehmer wichtig, die Kerngefahren zu erkennen, denen Sie und Ihr Betrieb ausgesetzt sind. Der Betrieb selbst muss - je nach Risikosituation - gegen Feuer- und Wasserschäden, Betriebsunterbrechung, Einbruch und Diebstahl, Datenverlust und andere Gefahren versichert werden.

Auch die Haftungsrisiken des Betriebs müssen abgesichert werden - für den Fall, dass Kunden, Mitarbeiter oder unbeteiligte Dritte Schäden erleiden. Zu Ihren persönlichen Risiken als Unternehmer gehören Krankheit, Unfall und Berufsunfähigkeit. Wer Familie hat, sollte zusätzlich sein Todesfallrisiko finanziell absichern.

Existenzbedrohende Risiken zuerst absichern
Zunächst sollten Sie diejenigen Risiken versichern, die den Fortbestand Ihres Unternehmens ernsthaft gefährden können - z.B. mit einer Betriebshaftpflichtversicherung. Auch das persönliche Risiko, durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig zu werden, sollte unbedingt abgesichert werden.

Im nächsten Schritt geht es um Risiken, die nicht existenzbedrohend sind, aber doch zu erheblichen finanziellen Engpässen führen können - wie beispielsweise Wasser-, Sturm-, Feuer- und Einbruchschäden. Erst danach sollte die Absicherung gegen kleinere Risiken ins Auge gefasst werden - so ist Glasbruch beispielsweise ärgerlich, verursacht in den meisten Fällen aber keine bedrohlich hohen Kosten. Eine Absicherung etwa gegen Glasschäden sollte deshalb erst überdacht werden, wenn die wichtigeren Policen bereits unter Dach und Fach sind.

Firmenversicherungen

Je nach Art und Größe Ihres Betriebs werden weitere Versicherungen notwendig.

Eine Kreditversicherung schützt beispielsweise Ihr Unternehmen gegen Forderungsausfall, falls einer Ihrer Schuldner - in der Regel ein Kunde Ihres Unternehmens - zahlungsunfähig wird.

Die Betriebshaftpflicht schützt vor Haftungsrisiken; und zwar bei alle Aktivitäten, die üblicherweise dem Geschäftszweck dienen. Mitversichert sind neben dem Inhaber auch seine Mitarbeiter. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet beispielsweise, wenn es durch Montagefehler zu Folgeschäden beim Kunden kommt oder während der Arbeit Unbeteiligte geschädigt werden.

Die Betriebs-Inhaltsversicherung bietet Schutz gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm, Glasschäden, Einbruch und Diebstahl. All diese Sachrisiken können gleichzeitig in einer "Gebündelten Geschäftsversicherung" abgesichert werden - durch die Zusammenfassung in einer solchen Kombipolice lassen sich diese Gefahren zu einem deutlich günstigeren Preis und mit weniger Aufwand versichern, als dies durch mehrere Einzelverträge möglich wäre.

Die Firmen-Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten Ihrer Firma - je nach Umfang des Versicherungsschutzes für vertragsrechtliche, arbeits-,verkehrs- sozial- oder auch mietrechtliche Auseinandersetzungen.

Eine Transportversicherung ersetzt Schäden, die während der Beförderung von Waren oder Rohstoffen entstehen - etwa durch schlechte Sicherung der Ladung oder durch Unterbrechung der Kühlkette.

Die Maschinenversicherung leistet beispielsweise bei Schäden nach Wartungsfehlern oder Kurzschlüssen - auch dann, wenn durch den Defekt weitere Aggregate betroffen sind. Für Computernetzwerke, Kassensysteme oder Telefonanlagen gibt es spezielle Elektronikversicherungen. Besteht eine Datenträgerversicherung, werden bei Computerschäden auch die Kosten für die Wiederherstellung von Daten und den Ersatz verlorengegangener Software ersetzt.

Persönliche Risiken nicht vernachlässigen
Auch Ihre persönlichen Risiken sollten Sie im Auge behalten: als Selbstständiger benötigen Sie im Regelfall eine private Krankenversicherung, auch für Ihr Alter müssen Sie in Eigenregie vorsorgen. Das Risiko vorzeitiger Berufsunfähigkeit können Sie durch eine Unfallversicherung oder besser durch einen echten Berufsunfähigkeitsschutz absichern.

Wer im Ernstfall eine Familie hinterlässt, sollte auch an eine Lebensversicherung denken - als günstige Risikolebensversicherung oder als kapitalbildende Lebensversicherung mit Sparfunktion.

Existenzgründer-Absicherung

Das unternehmerische Risiko, das Sie als Selbständiger tragen, kann Ihnen niemand abnehmen. Gegen andere Gefahren können Sie mit den richtigen Firmenversicherungen aber vorsorgen.
Viele Versicherer bieten besonders günstige Einsteigertarife für Existenzgründer an. Ihr wichtigstes Kapital gerade am Anfang ist Ihre Arbeitskraft. Besonderes Augenmerk sollten Sie deshalb auf einen guten Schutz für den Fall vorzeitiger Berufsunfähigkeit legen.
Als Selbstständiger erwirbt man in der Regel keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente - beginnen Sie frühzeitig damit, mit einer privaten Rentenversicherung eigenverantwortlich für Ihren Ruhestand vorzusorgen.

Sparen Sie Beiträge
Um so flexibel wie möglich zu bleiben, ist vor allem bei Haftpflicht- und Sachversicherungen der Abschluss kurzfristiger Verträge sinnvoll: am besten durch Jahresverträge mit der Option auf Verlängerung, wenn nicht vor Vertragsende gekündigt wird.

Für Maßnahmen zur Schadensverhütung gewähren die Versicherer übrigens Prämienrabatte: z.B. für Alarm-, Feuermelde-, Sprinkler- oder Löschanlagen. Die Vereinbarung, kleinere Schäden aus eigener Tasche zu zahlen, spart in der Regel ebenfalls Geld.

Information und Beratung

Wichtig: Beratung vom Experten
Geeignete und günstige Firmenversicherungen bekommen Sie beim Versicherungsmakler - einem Fachmann, der den Markt genau kennt und aus der Fülle der angebotenen Tarife den passenden Versicherungsschutz für Sie und Ihr Unternehmen zusammenstellt.

Ein Online-Abschluss ist bei Versicherungen im gewerblichen Bereich unüblich und nicht zu empfehlen, da es sich hier - verglichen mit Versicherungen für Privatleute - um komplizierte Produkte handelt.


Tipps für den Schadenfall

Verlust des Versicherungsschutzes

Verlust des Versicherungsschutzes

So vermeiden Sie böse Überraschungen im Schadenfall...

Schwierige Risikoeinstufung: Mischbetriebe in der Betriebshaftpflicht richtig absichern

Schwierige Risikoeinstufung: Mischbetriebe in der Betriebshaftpflicht richtig absichern

Zuletzt sorgte die Corona-Pandemie in besonderem Maße dafür, dass sich viele Selbstständige an neue Situationen anpassen mussten. In der Gastronomie beispielsweise etablierten viele Betriebe einen Außer-Haus-Verkauf, um Kunden trotz Bewirtungsverbot in den Restaurants an sich zu binden. Auch Handwerker kennen die Anforderung an Flexibilität und Anpassung an Kundenwünsche längst. Der Maler kümmert...mehr ]


Auf diese Regelungen kommt es an: Fallstricke in der Betriebshaftpflicht – Worauf Unternehmer achten sollten

Auf diese Regelungen kommt es an: Fallstricke in der Betriebshaftpflicht – Worauf Unternehmer achten sollten

Für Selbstständige und Freiberufler gehören die Betriebshaftpflichtversicherung beziehungsweise die Berufshaftpflichtversicherung zu den elementaren Absicherungen. Denn Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt, dass ein Schaden von seinem Verursacher ersetzt werden muss – stürzt ein Kunde in Ihren Geschäftsräumen und verletzt sich dabei schwer, trägt die Haftpflichtversicherung die Kosten....mehr ]


Existenzieller Schutz für Gewerbetreibende: Warum eine Betriebsgebäude-Versicherung so wichtig ist

Existenzieller Schutz für Gewerbetreibende: Warum eine Betriebsgebäude-Versicherung so wichtig ist

Genauso selbstverständlich wie die Wohngebäude-Versicherung für jeden privaten Hausbesitzer ist, ist eine Betriebsgebäude-Versicherung für Sie als Unternehmer. Denn Feuer, Wasser und Sturm können erhebliche Schäden anrichten und sogar existenzbedrohend sein. Ohne Versicherungsschutz müssen Sie die gesamten Kosten selbst tragen. Mit einer Betriebsgebäude-Versicherung ist Ihre Betriebsstätte inklus...mehr ]


Betriebshaftpflicht: Wichtiger Schutz für Selbstständige

Betriebshaftpflicht: Wichtiger Schutz für Selbstständige

So ein Pech. Der ganze Tag lief für den Tiefbauunternehmer schon schlecht: Erst hatte er verschlafen, dann sprang sein Firmenwagen nicht an – und nun das. Auf der Baustelle hat einer seiner Mitarbeiter mit dem Minibagger ein Glasfaserkabel beschädigt und damit das regionale Telefonnetz lahmgelegt. Der Schreinermeister dagegen weiß gar nicht, wie das passieren konnte. Wie oft hatte er bereits als G...mehr ]


Entschädigung zum Neuwert: Was ist eigentlich die „goldene Regel“ in der Inhaltsversicherung?

Entschädigung zum Neuwert: Was ist eigentlich die „goldene Regel“ in der Inhaltsversicherung?

Die Einrichtung Ihres Betriebes oder Ihrer Praxis bilden den Grundstock Ihres Unternehmens. Zerstören ein Brand oder ein Wasserschaden teure Maschinen oder das Equipment im Büro, kann das die Existenz eines Unternehmens gefährden. Die Inhaltsversicherung schützt das Inventar. Die Inhaltsversicherung übernimmt für Ihren Handwerksbetrieb oder Ihre Arztpraxis die Kosten für: Reparaturen Wiederbesch...mehr ]


Firmenversicherung Leipzig, Gewerbeversicherung Leipzig, Cyberversicherung Leipzig


CyberRisk-Absicherung für Betriebe

CyberRisk-Absicherung für Betriebe

Cyber-Versicherungen sind ein noch junger Zweig in der Geschichte der Versicherung. Seit rund zehn Jahren gibt es die ersten Modelle auf dem Markt. Das Wort Cyber stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet so viel wie „Steuerung". Mittlerweile kennzeichnet es vor allem Aktivitäten im Internet, zum Beispiel als Cyber-Space, Cyber-Kriminalität oder Cyber-Terrorismus.

Eine Cyber-Versicherung tritt also ein für Schäden, die zumeist durch Handlungen im oder über das Internet ausgelöst werden. Ganz generell bietet sie Schutz für den Fall, dass elektronische Daten gestohlen, gelöscht, verschlüsselt, verändert, missbraucht oder unrechtmäßig veröffentlicht wurden. Und das Risiko von Hackerangriffen, Datendiebstahl und Erpresserviren darf nicht unterschätzt werden: Mehr als jeder vierte mittelständische Betrieb in Deutschland wurde bereits Opfer eines Cyber-Angriffs (Stand 2017).

Noch haben sich für die Cyber-Versicherung keine flächendeckenden Standards und Leistungsbilder im Markt etabliert. Als ersten Schritt auf dem Weg zum Standard hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)im Jahr 2017 seine Musterbedingungen vorgestellt. Die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Cyberrisiko-Versicherung“ orientieren sich am Versicherungsbedarf kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) und sind auf Betriebe mit einem Umsatz bis 50 Millionen Euro und bis zu 250 Mitarbeitern zugeschnitten. Darunter fallen Altenheime, Arztpraxen und Anwaltskanzleien ebenso wie Handels- und Handwerksbetriebe, Krankenhäuser und Industriezulieferer. Die Musterbedingungen sind jedoch nicht für den einzelnen Vertrag gedacht. Sie sollen vor allem Versicherern die Entwicklung eigener Angebote erleichtern.

Prävention hat Vorrang
Der Versicherungsschutz ist an die Voraussetzung geknüpft, dass der Betrieb über ein funktionierendes IT-Sicherheitskonzept verfügt. Eine Firewall, leistungsfähiger Virenschutz und regelmäßige Datensicherungen sind unabdingbar. Zudem braucht das Unternehmen klar definierte Zugriffsrechte, ein Passwortmanagement und einen Notfallplan. Diese Maßnahmen liegen auch im ureigensten Unternehmensinteresse, zumal die Anforderungen an den Schutz „personenbezogener Daten“ mit der Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO) deutlich steigen.

Versicherer prüfen die Prozesse zur Cyber-Sicherheit meist anhand eines Fragebogens, aber auch vor Ort. Sie weisen auf Sicherheitslücken hin und empfehlen, soweit erforderlich, technische und organisatorische Verbesserungen der IT-Sicherheit. Erst wenn diese umgesetzt wurden, kann ein Vertrag zustande kommen.

Die Risiko-Kategorien richten sich nach dem Jahresumsatz. Ein höheres Risikopotential tragen Unternehmen, die im E-Commerce tätig sind, sensible Daten, Berufs- oder Betriebsgeheimnisse verarbeiten. Als besonders angreifbar gelten Unternehmen, deren Produktionsprozesse digital gesteuert werden. Hacker könnten ein Produkt verändern oder kontaminieren. Experten bezeichnen Cyber-Risiken schon heute als das am meisten unterschätzte Risiko für einen Produktrückruf.

Drei Leistungsfelder
Eine betriebliche Cyber-Versicherung schützt nicht nur bei Hackerangriffen und Datenklau. Sie zahlt für

  • Drittschäden: Die entstehen, wenn der Versicherungsnehmer einem Kunden oder sonstigen Dritten einen Vermögensschaden zufügt. Beispiel: Der versicherte Betrieb kann nach einem Hackerangriff keine Autoteile liefern. Dadurch verzögert sich die Produktion seines Kunden, dem ein finanzieller Schaden entsteht. Unberechtigte Forderungen wehrt der Versicherer ab.
  • Eigenschäden: Hier ist der versicherte Betrieb Empfänger der Versicherungsleistung. Beispiel: Führt der Cyber-Angriff zu einer Betriebsunterbrechung, erhält der versicherte Betrieb einen vereinbarten Tagessatz. Damit können laufende Kosten bestritten und entgangene Gewinne ausgeglichen werden.
  • Servicekosten: Darunter fallen zum Beispiel Kosten für Forensik-Experten, die den Schaden analysieren und seine Folgen beheben, Anwälte für IT- und Datenschutzrecht oder PR-Spezialisten, die sich um Krisenkommunikation kümmern.

Grundsätzlich aber gilt: Versicherungsschutz gegen betriebliche Cyber-Risiken gibt es heute nicht von der Stange. Dafür braucht es Marktüberblick, Erfahrung und nicht zuletzt eine qualifizierte und unabhängige Beratung.


 

Gerne geben wir Ihnen unverbindliche Informationen.

Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

unverbindliche Anfrage