Zeigen Sie Anerkennung für gute Mitarbeiterleistungen in Ihrem Unternehmen und erhöhen Sie dadurch die Motivation Ihrer Mitarbeiter!
Zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland klagten Ende 2021 in einer Studie der Bertelsmann Stiftung über Fachkräftemangel. Der Wettbewerb um die besten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschärft sich.
Umso wichtiger ist es, die kompetentesten Beschäftigten im Unternehmen zu halten und nicht von der Konkurrenz abwerben zu lassen. Freiwillige Zusatzversicherungen und soziale Leistungen sind dazu ein hervorragendes Instrument.
Zu den wirksamsten Instrumenten im War for Talents zählt die betriebliche Altersversorgung (bAV). Vollständig arbeitgeberfinanziert oder als Entgeltumwandlung beschert sie Beschäftigen wichtige Zusatzeinkünfte im Ruhestand. Beim Modell der Entgeltumwandlung (also, wenn der Arbeitnehmer die Beiträge zum Vorsorgevertrag von seinem Gehalt bezahlt) sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, einen 15-prozentigen Zuschuss zu bezahlen - seit 2022 auch für bereits bestehende Verträge. Vielleicht überlegen Sie deshalb einmal, ob Sie nicht gleich das arbeitgeberfinanzierte Modell anbieten. Besonders in Zeiten, in denen die Zukunft der gesetzlichen Rente immer ungewisser wird, ist dies eine ausgezeichnete Möglichkeit, Fürsorge und soziale Verantwortung gegenüber der Belegschaft zu demonstrieren.
Auch zahlreiche Zusatzversicherungen bieten sich zur effektiven Mitarbeiterbindung an. Da sie meist als Gruppenverträge abgeschlossen werden, halten sich die Kosten für die Beiträge in Grenzen. Dieses Prinzip können Betriebe zum Beispiel für eine Gruppenunfallversicherung (GrUV) nutzen. Sie bietet einen viel weitergehenden Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls als die gesetzliche Absicherung. Hinzu kommt: In der GrUV sind auch Unfälle abgedeckt, die in der Freizeit passieren. Die Beschäftigten sind gegen Unfallrisiken also deutlich besser gewappnet und fühlen sich zudem von ihrem Arbeitgeber wertgeschätzt – was die Loyalität gegenüber dem Unternehmen erhöht.
Ebenfalls sehr beliebt ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV), die den Zugang zu privatmedizinischen Leistungen ermöglicht. Auch hier lassen sich sehr günstige Tarife vereinbaren. Oder denken Sie doch einmal über eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU) nach, eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Die reicht nämlich im Ernstfall kaum zur Deckung der Lebenshaltungskosten aus. Mit der bBU schützen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirksam vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.
Eine gesetzliche Altersrente ist zwar sicher, aber sicher auch zu wenig. Kaum jemand kann mit der Rente vom Staat allein seinen Lebensabend bestreiten. Wer es trotzdem muss, ist oft arm dran. Deshalb hat sich die Idee von drei Säulen der Altersversorgung durchgesetzt. Die bestehen aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge. Jede dieser drei Säulen hat ihre eigene Geschichte, und für jede gelten spezielle Vorschriften und steuerliche Regeln. Hier geht es um die betriebliche Altersversorgung“ (bAV)...weiterlesen
Wenn Mitarbeitende aufgrund einer langfristigen Erkrankung oder Verletzung ausfallen, wird im Rahmen der betrieblichen Arbeitskraftabsicherung eine Versorgungsleistung ausbezahlt...weiterlesen
Sie entscheiden sich für ein jährliches Gesundheitsbudget und Ihre Mitarbeitenden können sich genau die Gesundheitsleistungen frei aussuchen, die sie gerade benötigen. Die Leistungen sind dabei so konzipiert, dass sie – ohne Ausnahme – zur gesamten Belegschaft passen. Und wenn es dringend um die Gesundheit eines Einzelnen geht, stehen sinnvolle Ergänzungen zur Verfügung...weiterlesen
Unfälle lassen sich nicht vermeiden, weder im Privaten noch im Betrieb. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beschränken sich nur auf eine Grundversorgung. Ein Ausgleich von Einkommenseinbußen, Sofortleistungen für Umbaumaßnahmen oder sonstige Übergangsleistungen fehlen.
Diese Versorgungslücke können Arbeitgeber mit einer Gruppen-Unfallversicherung schließen. Gleichzeitig erhöhen Sie mit diesem Angebot Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und reduzieren das Kostenrisiko des Unternehmens. Der Versicherungsschutz umfasst zudem auch die Vorstands- und Geschäftsführerebene. So ist der Betriebsinhaber ebenso abgesichert, wie mitarbeitende Familienmitglieder...weiterlesen
Von Gehaltserhöhungen oder Sonderzahlungen an Ihre Mitarbeiter bleiben nach der Steuer und Sozialversicherung oft nur die Hälfte übrig. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Sonderreglungen, damit deutlich mehr bei Ihren Mitarbeitern ankommt oder sogar ganz steuer- und sozialversicherungsfrei ist...weiterlesen
AKTUELLES
Nutzen Ihre Mitarbeiter die Entgeltumwandlung? Dann sparen auch Sie als Arbeitgeber Ihren Anteil an Sozialversicherungsbeiträgen. Als Ausgleich zahlen Sie einen Arbeitgeberzuschuss zur Direktversicherung Ihrer Arbeitnehmer. Das können pauschal 15 Prozent sein. Dadurch entsteht für Sie in der Regel kein zusätzlicher Aufwand. Und für Ihre Mitarbeiter ist dieser Arbeitgeberzuschuss ein echter Mehrwert.
Von Gehaltserhöhungen oder Sonderzahlungen an Ihre Mitarbeiter bleiben nach der Steuer und Sozialversicherung oft nur die Hälfte übrig. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Sonderreglungen, damit deutlich mehr bei Ihren Mitarbeitern ankommt oder sogar ganz steuer- und sozialversicherungsfrei ist.
Gerne erstellen wir Ihnen einen Überblick, wie Sie dies für Ihr Unternehmen optimal nutzen und Umsetzen können.
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*Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten der Auszahlung von Sachbezügen an ihre Mitarbeiter. Wir informieren Sie gerne! |
Gerne erstellen wir Ihnen ein Gesamtkonzept, welches Ihnen aufzeigt, wie Sie die gesetzlichen Gegebenheiten für sich und Ihre Mitarbeiter nutzen können.