Als Arbeitgeber haben Sie eine Reihe von Pflichten in der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

  1. Andienungspflicht - jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Entgeltumwandlung, Sie sind verpflichtet, dies zu ermöglichen. Risiko: Bieten Sie keine betrieblichte Altersversorgung an, kann der Arbeitnehmer auch viele Jahre später Schadensersatzansprüche geltend machen.
  2. Auswahlrecht - der Arbeitgeber darf eine Produktauswahl bestimmen. 
  3. Leistungsbestimmungsrecht - Sie als Arbeitgeber wählen, ob weitere Absicherungen, z.B. Berufsunfähikeit, in die bAV integriert werden.
  4. Informations- und Hinweisrecht - im Rahmen der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht sollen alle Arbeitnehmer über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung informiert sein. Risiko: Haftung bei Nichtinformation oder auch fehlender Dokumentation.
  5. Auskunftspflicht - regelmäßige Informationen über den Stand der bAV des einzelnen Mitarbeiters.
  6. Gleichbehandlungspflicht - gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz darf kein Mitarbeiter ohne sachlichen Grund schlechter als andere gestellt werden. 
  7. Einstands- und Erfüllungspflicht - Sie als Arbeitgeber haben für die Erfüllung der von Ihnen zugesagten Leistungen einzustehen, auch wenn die Durchführung nicht unmittelbar über Sie erfolgt.
  8. Pflicht zum Arbeitgeberzuschuss und das Recht zur Förderung - der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Entgeltumwandlung grundsätzlich mit mindesten 15% zu bezuschussen.

Viele Arbeitgeber sind mit diesen gesetzlichen Regelungen und Vorgaben überfordert. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer individuellen Versorgungsordung.