Als Arbeitgeber haben Sie eine Reihe von Pflichten in der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Andienungspflicht - jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Entgeltumwandlung, Sie sind verpflichtet, dies zu ermöglichen. Risiko: Bieten Sie keine betrieblichte Altersversorgung an, kann der Arbeitnehmer auch viele Jahre später Schadensersatzansprüche geltend machen.
Auswahlrecht - der Arbeitgeber darf eine Produktauswahl bestimmen.
Leistungsbestimmungsrecht - Sie als Arbeitgeber wählen, ob weitere Absicherungen, z.B. Berufsunfähikeit, in die bAV integriert werden.
Informations- und Hinweisrecht - im Rahmen der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht sollen alle Arbeitnehmer über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung informiert sein. Risiko: Haftung bei Nichtinformation oder auch fehlender Dokumentation.
Auskunftspflicht - regelmäßige Informationen über den Stand der bAV des einzelnen Mitarbeiters.
Gleichbehandlungspflicht - gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz darf kein Mitarbeiter ohne sachlichen Grund schlechter als andere gestellt werden.
Einstands- und Erfüllungspflicht - Sie als Arbeitgeber haben für die Erfüllung der von Ihnen zugesagten Leistungen einzustehen, auch wenn die Durchführung nicht unmittelbar über Sie erfolgt.
Pflicht zum Arbeitgeberzuschuss und das Recht zur Förderung - der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Entgeltumwandlung grundsätzlich mit mindesten 15% zu bezuschussen.
Viele Arbeitgeber sind mit diesen gesetzlichen Regelungen und Vorgaben überfordert. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer individuellen Versorgungsordung.